Autoren: Lothar Wenzel und Jochen Meismann
Nach § 187 StGB (Strafgesetzbuch) ist Verleumdung eine Straftat. Wer wider besseres Wissen falsche Tatsachen über eine andere Person behauptet oder verbreitet, um diese in der öffentlichen Meinung herabzusetzen, macht sich strafbar.
Die Verleumdung ist ein sogenanntes Ehrdelikt, da sie den Ruf und die Ehre einer Person beschädigt. Wichtig ist, dass Verleumdung nicht mit übler Nachrede verwechselt wird.
Während bei der üblen Nachrede lediglich unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet werden, liegt bei der Verleumdung das bewusste Wissen vor, dass die verbreiteten Aussagen falsch sind.
Für die betroffene Person kann dies gravierende Folgen haben, die oft nur durch klare Beweise widerlegt werden können. In solchen Fällen ist die Unterstützung einer Detektei entscheidend, um Beweise zu sammeln, die in einem möglichen Gerichtsverfahren als Beweismittel dienen.
Menschen verbreiten Unwahrheiten über Sie? Dann wehren Sie sich
Es ist eine traurige Tatsache, dass nicht jeder ehrlich ist. Oft lügen Menschen, um ihre eigenen Interessen durchzusetzen, und schaden dabei anderen gezielt durch die Verbreitung falscher Behauptungen.
Eine Verleumdung kann sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen schwerwiegende und langfristige Konsequenzen haben. Ein beschädigter Ruf kann Verträge verhindern, Kunden abschrecken oder das soziale Umfeld negativ beeinflussen.
Ohne fremde Hilfe ist es schwer, die Lügen einer Person nachzuweisen und den eigenen Ruf zu verteidigen, insbesondere da viele Menschen die Unwahrheiten ungeprüft weiterverbreiten.
Unsere Detektive helfen in solchen Fällen, indem sie gezielt Informationen beschaffen und klare Beweise für die falschen Behauptungen sammeln. Diese Beweise sind oft unerlässlich, um rechtliche Schritte einleiten zu können.
Wie kann eine Detektei bei Verleumdung helfen?
Eine professionelle Detektei kann geschulte Privatdetektive einsetzen, um den Fall genau zu untersuchen. Durch diskrete Ermittlungsarbeit gelingt es oft, die Täter der Verleumdung zu überführen.
Dabei kann die Detektei beispielsweise Zeugen befragen, Dokumente beschaffen oder verdeckte Ermittlungen durchführen. Detektive sind in solchen Fällen vor Gericht als qualifizierte Zeugen anerkannt, was die Beweisführung erheblich stärkt.
Sobald die nötigen Beweise gesammelt sind, können juristische Schritte wie eine Unterlassungsklage oder eine Schadensersatzforderung eingeleitet werden. Die gewonnenen Beweise dienen dabei als Grundlage, um den Verleumder für seine Handlungen zur Rechenschaft zu ziehen.
Verleumdung – ein Praxisbeispiel aus unserer Detektei
Ein Bauunternehmer aus dem Rheinland wandte sich an unsere Detektei, nachdem er Opfer verleumderischer Behauptungen durch einen Konkurrenten geworden war. Dieser hatte das Gerücht verbreitet, der Bauunternehmer stünde kurz vor der Insolvenz. Obwohl dies nicht der Wahrheit entsprach, schreckte die Aussage einige potenzielle Kunden ab, die daraufhin von Geschäften mit dem Bauunternehmer absahen.
Unsere Detektive gingen verdeckt vor und gaben sich als Interessenten aus. In einem Gespräch mit dem Konkurrenten wurde der Name des betroffenen Bauunternehmens genannt.
Der Konkurrent behauptete sofort, dass das Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sei und bald insolvent gehen würde. Diese unwahren Behauptungen konnten durch die Ermittlungsarbeit unserer Detektei nachgewiesen werden, was dazu führte, dass juristische Schritte eingeleitet und eine Unterlassungsklage erhoben wurde. Der Fall wurde erfolgreich vor Gericht verhandelt.
Verleumdung, üble Nachrede und Beleidigung – was sind die Unterschiede?
Das Strafgesetzbuch unterscheidet klar zwischen verschiedenen Formen der Ehrverletzung:
Beleidigung (§ 185 StGB) – Hierbei handelt es sich um eine missachtende oder ehrverletzende Äußerung über eine Person, die direkt an die Person gerichtet ist. Strafe: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Üble Nachrede (§ 186 StGB) – Hier werden unwahre Tatsachen über eine Person verbreitet, ohne dass der Verbreiter sicher weiß, ob sie wahr sind. Strafe: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Verleumdung (§ 187 StGB) – In diesem Fall werden bewusst falsche Tatsachen über eine Person verbreitet, um deren Ansehen zu schädigen. Strafe: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB) – Wenn Personen des politischen Lebens verleumdet werden, droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB) – Auch das Andenken an Verstorbene ist gesetzlich geschützt. Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Diese Unterschiede machen deutlich, dass jede Form der Ehrverletzung spezifische Merkmale aufweist. Gemeinsam ist ihnen jedoch, dass sie den Ruf und das Ansehen der betroffenen Person schädigen können.
Was ist der Unterschied zwischen Verleumdung und Rufmord?
Der Begriff „Rufmord“ kommt im Strafrecht nicht explizit vor, sondern beschreibt umgangssprachlich eine schwere Form der Verleumdung. Ein direkter Vergleich zwischen diesen beiden Begriffen ist daher nicht möglich, da „Rufmord“ kein juristisch definierter Straftatbestand ist.
Was können Sie tun, wenn Sie verleumdet werden?
Viele Menschen unterschätzen zunächst den Schaden, den eine Verleumdung verursachen kann. Insbesondere Unternehmen können schwerwiegende finanzielle Schäden erleiden, wenn ihr Ruf gezielt durch falsche Aussagen beschädigt wird. Aber auch Privatpersonen sind häufig von Verleumdung betroffen, sei es durch Nachbarn, ehemalige Partner oder am Arbeitsplatz.
Wenn Sie Opfer einer Verleumdung werden, ist schnelles Handeln entscheidend. Für eine Verleumdungsklage benötigen Sie klare Belege, um Ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen zu können. Ein Detektiv kann Ihnen helfen, diese Beweise zu sichern, indem er die Verleumdung gezielt nachweist.
Detekteien arbeiten diskret und vertraulich. Sie können sicher sein, dass Ihre Angelegenheit mit der nötigen Sorgfalt behandelt wird. Zudem ist es in vielen Fällen möglich, die Kosten für die Ermittlungen später dem Verursacher der Verleumdung in Rechnung zu stellen.
Handeln Sie rechtzeitig – lassen Sie sich von einem Detektiv beraten
Verleumdung ist kein Kavaliersdelikt. Wenn Sie befürchten, dass Unwahrheiten über Sie verbreitet werden, sollten Sie sofort handeln. Ein erfahrener Detektiv aus unserem Ermittlerteam kann Ihnen effektiv dabei helfen, die Verleumdung nachzuweisen und Ihren Ruf zu verteidigen. Zögern Sie nicht, sich unverbindlich beraten zu lassen: